
Kur- und TourismusabgabenIn einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Der Tag der Ankunft und der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.Göhren-Lebbinmit den Ortsteilen Untergöhren, Roez, Poppentin und WendhofDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person 1,00 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Klinkmit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und SembzinDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person 1,00 Euro. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. LychenDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. April bis 31. Okober 0,60 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.Malchow (Meckl.)Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.Röbel /MüritzDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.SternbergDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 15. Mai bis 31. August 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.Waren (Müritz)mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Eldenholz, Eldenburg, Jägerhof, Schwenzin, Warenshof und RügebandDie Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,50 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 0,75 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie. Stand: März 2010 |