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Kur- und Tourismusabgaben

Kur- und Tourismusabgaben

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Der Tag der Ankunft und der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.

Göhren-Lebbin

mit den Ortsteilen Untergöhren, Roez, Poppentin und Wendhof
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person 1,00 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Klink

mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und Sembzin
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person 1,00 Euro. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Lychen

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. April bis 31. Okober 0,60 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Malchow (Meckl.)

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.
    Kurabgabensatzung der Stadt Malchow

Röbel /Müritz

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Sternberg

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 15. Mai bis 31. August 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Waren (Müritz)

mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Eldenholz, Eldenburg, Jägerhof, Schwenzin, Warenshof und Rügeband
Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,50 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 0,75 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.
    Kurabgabensatzung der Stadt Waren (Müritz)

Stand: März 2010  

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